Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Folgende AGB gelten für die angebotenen Leistungen durch die Hebamme Tanja Jakobi-Wittstock. Alle Leistungen die bei externen KooperationspartnerInnen & Hebammenkolleginnen, innerhalb der Praxisräume in Anspruch genommen werden , unterliegen eigenen AGB die bitte deren Website oder Anmeldeformular entnommen werden.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der oben genannten Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der oben genannten Hebamme, sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

4. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

1 (a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

• Laboruntersuchungen wie z.B. Ferritin

• Trageberatung für 60 € / Zeitstunde

• Kurse für Beckenbodentraining als Präventionskurse

• Stillberatung als IBCLC

• Pauschale ambulante Geburt

• versch. Massagetechniken siehe Leistungsbeschreibungen auf der Website

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft

• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt

• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

(2) Die Hebamme/Hebammengemeinschaft verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die oben genannte Hebamme, die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der oben genannten Hebamme, nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung

2. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Für HgE, in deren Bundesland keine Vergütung der Betriebskosten in der Privat-GO vorgesehen ist: Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der oben genannten Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6. Eingebrachte Sachen

In die Hebammenpraxis Herz & Wunder, sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Geld und Wertsachen werden in zumutbarer Weise verwahrt bei der Leistungsempfängerin. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Einrichtung über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.

7. Detailvereinbarungen Kurse

Geburtsvorbereitung

Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden insgesamt ) werden für die schwangere Person grundsätzlich übernommen. Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden, direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Dazu besteht eine Quittierungspflicht der die gesetzlich versicherte Person nachkommen muss.

Bei falschen (vorsätzliche) Angaben zur Krankenkasse oder Nichtversicherung trägt die Teilnehmerin die entstandenen Kosten selbst. Auch bei nicht Quittierung der Leistung.

Bei privat Versicherten wird der gesamte Rechnungsbetrag per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Dieses erhalten Sie in ihrer Anmeldungsmail. Sie erhalten , nach Beendigung des Kurses, eine Rechnung über den gesamten Kurs und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Die meisten Krankenkassen erstatten zudem anteilig oder vollständig die Gebühr für Partner:innen bzw. Begleitpersonen (180 € für den kompletten Wochenendkurs).

Am Ende des Kurses erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Eine direkte Abrechnung der Partner:innen-/Begleitgebühr über die Hebamme ist nicht möglich. Bitte klärt daher vorab mit eurer Krankenkasse, in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt.

Anmeldung & Zahlung

Die Anmeldung erfolgt online über die Website und ist verbindlich. Die Kursgebühr ist bei Anmeldung fällig und innerhalb von 14 Tagen (bzw. bei kurzfristiger Anmeldung sofort) zu überweisen.

Bei Kursanmeldungen folgen immer automatische Anweisungen per Mail zum jeweiligen Kurs mit entsprechenden Informationen.

Stornierung & Widerruf

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Buchung. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungsbedingungen bzw. Rückerstattungen gemäß folgender Staffelung :

  • Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € einbehalten.

  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Begleitungsgebühr erstattet.

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Platz neu besetzt werden kann nach erneuter Freigabe. Die Kursleitung ist nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen oder den Platz aktiv neu zu vergeben. Abmeldungen bedürfen der Schriftform per Mail an hej@herzundwunder.de

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen diese Bedingungen an.

Versäumt der / die Kursteilnehmer/-in einzelne Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. Da der Kurs aufeinander aufbaut, können neue Teilnehmer nicht im laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursorganisation und Absagen durch die Kursleitung

Die Kursleitung behält sich vor, einzelne Stunden bei Bedarf zu verlegen oder den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl ( bis 14 Tage vor Kursstart) , Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen abzusagen.

Bei vollständigem Ausfall des Kurses , werden gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

Bei Terminverlegungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Stornierung, sofern Ersatztermine angeboten werden.

Versäumt der / die Kursteilnehmer/-in einzelne Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. Da der Kurs aufeinander aufbaut, können neue Teilnehmer nicht im laufenden Kurs aufgenommen werden.

Beckenbodentraining

Die Hebammenpraxis Herz & Wunder bietet Präventionskurse im Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten – Beckenbodengymnastik / Beckenbodenschule“ nach dem von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannten Verfahren an.

Die Einweisung in das entsprechende Programm mit der Konzept ID, KO-BE-1Q87FD, wurde durch die ZPP bestätigt.

Die Kursgebühr beträgt 150 € und ist bei Buchung des Platzes per Überweisung zu entrichten. Weitere Anweisungen dazu in der Anmeldungsmail.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung zur Erstattung durch ihre gesetzliche Krankenkasse gemäß § 20 SGB V.

Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht nur im Rahmen der dort geltenden Regelungen. Daher bitte vorab erfragen in welchem Rahmen (Anwesenheitsverpflichtungen) & Höhe deine Krankenkasse dieses oben genannte Konzept erstattet.

Zahlung

Die Anmeldung erfolgt online über die Website und ist verbindlich. Die Kursgebühr ist bei Anmeldung fällig und innerhalb von 14 Tagen (bzw. bei kurzfristiger Anmeldung sofort) zu überweisen. Bei Kursanmeldungen folgen immer automatische Anweisungen per Mail zum jeweiligen Kurs mit entsprechenden Informationen.

Stornierung & Widerruf

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Buchung. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungsbedingungen bzw. Rückerstattungen gemäß folgender Staffelung :

  • Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € einbehalten.

  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr erstattet.

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Platz neu besetzt werden kann nach erneuter Freigabe. Die Kursleitung ist nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen oder den Platz aktiv neu zu vergeben. Abmeldungen bedürfen der Schriftform per Mail an hej@herzundwunder.de

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen diese Bedingungen an.

Versäumt der / die Kursteilnehmer/-in einzelne Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. Da der Kurs aufeinander aufbaut, können neue Teilnehmer nicht im laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursorganisation und Absagen durch die Kursleitung

Die Kursleitung behält sich vor, einzelne Stunden bei Bedarf zu verlegen oder den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl ( bis 14 Tage vor Kursstart) , Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen abzusagen.

Bei vollständigem Ausfall des Kurses , werden gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

Bei Terminverlegungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Stornierung, sofern Ersatztermine angeboten werden.


8. Terminbuchung

Einzeltermine & Beratungen werden ausschließlich via Doctolib gebucht. Alle Leistungen erfolgen unter den aktuell gültigen Hebammenhilfevertrag der ab 1.11.25 in Kraft tritt. Für diese Leistungen erfolgen konkrete Behandlungsverträge im Gespräch.

Weitere Angebote wie Stillberatung als IBCLC, bestimmte Massagetechniken ( siehe in den Leistungsbeschreibungen) sind keine Kassenleistung und müssen bei Inanspruchnahme vor Ort gezahlt werden. Die aktuell gültigen Preise befinden sich unter den Leistungsbeschreibungen oder bei Doctolib in den Hinweisen vor Buchung.

9. Erreichbarkeit & Geschäftszeiten

Die Praxis ist per Mail an hej@herzundwunder.de zu erreichen oder über das Kontaktformular zu Organisatorischen Fragen oder Informationen zum Termin. Med. Fragen nur als Telefontermin nach erfolgtem Erstgespräch.

Mo - Fr zwischen 08.00 - 15.00 Uhr

Hinweise in automatischen Mails / Voicemail beachten bezüglich ggf. Abwesenheit

Wichtig : in Notfällen ist immer die nächstgelegene Klinik zuständig und aufzusuchen , es erfolgt keine Nacht- , Wochenend - und Notbereitschaft !

In dringenden Fällen bitte euren gyn. Facharzt/-ärztin aufsuchen , Kinderarzt, Bereitschaftsdienst. Im Notfall : nächst gelegene Klinik oder 112

10. Wirksamkeit

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.11.2025 in Kraft. Da es noch unklare Punkte in Bezug auf die Rechtswirksamkeit des neuen Hebammenhilfevertrages gibt , sind Änderungen möglich.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.