Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Folgende AGB gelten für die angebotenen Leistungen durch die Hebamme Tanja Jakobi-Wittstock.

Hinweis zu externen Angeboten: Kurse und Leistungen, die von externen Anbieter:innen oder Kooperationspartner:innen in den Räumen der Hebammenpraxis Herz & Wunder durchgeführt werden, unterliegen den jeweiligen Vertragsbedingungen und AGB der anbietenden Person.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der oben genannten Hebamme und der betreuten Person sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahler:innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der oben genannten Hebamme, sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der betreuten Person nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

4. Wahlleistungen

Zusätzlich können kostenpflichtige Wahlleistungen in Anspruch genommen werden , die nicht Bestandteil der gesetzlichen Hebammenhilfe sind.

Siehe Leistungsbeschreibungen auf der Website.

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die oben genannte Hebamme, die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die betreuten Personen als Selbstzahler:innen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Betreute Personen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der oben genannten Hebamme, nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die betreuten Personen als Selbstzahler:innen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahler:innen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung

2. Die betreute Person ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Für HgE, in deren Bundesland keine Vergütung der Betriebskosten in der Privat-GO vorgesehen ist: Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(6) Sofern die betreute Person Wahlleistungen mit der oben genannten Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6. Eingebrachte Sachen

In die Hebammenpraxis Herz & Wunder, sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Geld und Wertsachen werden in zumutbarer Weise verwahrt bei der betreuten Person. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Einrichtung über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.

7. Detailvereinbarungen Kurse

Geburtsvorbereitung

Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden insgesamt ) werden für die schwangere Person grundsätzlich übernommen, Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Quittierung der Kursstunden Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden, direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Bei falschen (vorsätzliche) Angaben zur Krankenkasse oder Nichtversicherung trägt die Teilnehmerin die entstandenen Kosten selbst. Auch bei nicht Quittierung der Leistung.

Bei privat Versicherten wird der gesamte Rechnungsbetrag per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Dieses erhalten Sie in ihrer Anmeldungsmail. Sie erhalten , nach Beendigung des Kurses, eine Rechnung über den gesamten Kurs und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Gebühren für Partner:innen oder Begleitpersonen sind privat zu zahlen . Die meisten Krankenkassen erstatten zudem anteilig oder vollständig die Gebühr für Partner:innen bzw. Begleitpersonen (180 € für den kompletten Wochenendkurs). Am Ende des Kurses erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung der Partner:innen-/Begleitgebühr über die Hebamme ist nicht möglich. Bitte klärt daher vorab mit eurer Krankenkasse, in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt.

Präventionskurs Beckenbodentraining

Die Hebammenpraxis Herz & Wunder bietet Präventionskurse im Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten – Beckenbodengymnastik / Beckenbodenschule“ nach dem von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannten Verfahren an.

Die Einweisung in das entsprechende Programm mit der Konzept ID, KO-BE-1Q87FD, wurde durch die ZPP bestätigt.

Die Kursgebühr beträgt 150 € und ist bei Buchung des Platzes per Überweisung zu entrichten. Weitere Anweisungen dazu in der Anmeldungsmail.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung zur Erstattung durch ihre gesetzliche Krankenkasse gemäß § 20 SGB V.

Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht nur im Rahmen der dort geltenden Regelungen. Daher bitte vorab erfragen in welchem Rahmen (Anwesenheitsverpflichtungen) & Höhe deine Krankenkasse dieses oben genannte Konzept erstattet.

Anmeldung & Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt online über die Website und ist verbindlich. Mit der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.  Die Kursgebühr/ Begleitungsgebühr ist bei Anmeldung fällig und innerhalb von 14 Tagen (bzw. bei kurzfristiger Anmeldung sofort) zu überweisen. Ebenso wie das Sepa Lastschriftmandat bei privat versicherten Personen nach 14 Tagen eingegangen sein muss bei Geburtsvorbereitungskursen. Bei Kursanmeldungen folgen immer automatische Anweisungen per Mail zum jeweiligen Kurs mit entsprechenden Informationen.

Stornierung & Widerruf

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Buchung. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungsbedingungen bzw. Rückerstattungen gemäß folgender Staffelung :

  • Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € einbehalten.

  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr/Begleitungsgebühr erstattet.

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Platz neu besetzt werden kann nach erneuter Freigabe. Die Kursleitung ist nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen oder den Platz aktiv neu zu vergeben. Abmeldungen bedürfen der Schriftform per Mail an hej@herzundwunder.de

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen diese Bedingungen an.

Versäumt der / die Kursteilnehmer/-in einzelne Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. Da der Kurs aufeinander aufbaut, können neue Teilnehmer nicht im laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursorganisation und Absagen durch die Kursleitung

Die Kursleitung behält sich vor, einzelne Stunden bei Bedarf zu verlegen oder den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl ( bis 14 Tage vor Kursstart) , Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen abzusagen.

Bei vollständigem Ausfall des Kurses , werden gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

Bei Terminverlegungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Stornierung, sofern Ersatztermine angeboten werden.


8. Terminbuchung

Einzeltermine & Beratungen werden ausschließlich via Doctolib gebucht. Alle Leistungen erfolgen unter den aktuell gültigen Hebammenhilfevertrag der ab 1.11.25 in Kraft tritt. Für diese Leistungen erfolgen konkrete Behandlungsverträge im Erstkontakt.

Weitere Angebote wie Stillberatung als IBCLC, bestimmte Massagetechniken ( siehe in den Leistungsbeschreibungen) sind Wahlleistungen und keine Kassenleistung . Müssen also bei Inanspruchnahme vor Ort gezahlt werden. Die aktuell gültigen Preise befinden sich unter den Leistungsbeschreibungen oder bei Doctolib in den Hinweisen vor Buchung. 

Die Hebammenpraxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein vereinbarter Termin von der betreuten Person nicht wahrgenommen oder nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, ist die Hebamme berechtigt, die entgangene Vergütung einschließlich ggf. angefallenen Wegegeldes privat in Rechnung zu stellen, sofern der Ausfall von der betreuten Person zu vertreten ist. 

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in diesen Fällen nicht.

Termine innerhalb der Praxis, die via Doctolib gebucht wurden, können auch eine Toleranzzeit von + 20 Min in Ausnahmefällen beinhalten. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die betreute Person   unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der betreuten Person einen neuen Termin, sollte er komplett ausgefallen sein.

9. Erreichbarkeit & Geschäftszeiten

Die Praxis ist per Mail an hej@herzundwunder.de zu erreichen oder über das Kontaktformular zu Organisatorischen Fragen oder Informationen zum Termin. 

Geschäftszeiten : Mo - Fr zwischen 08.00 - 15.00 Uhr

Eine Reaktionsfrist innerhalb der Geschäftszeiten wird nicht garantiert. Eine dauerhafte Erreichbarkeit sowie eine Nacht-, Wochenend- oder Notfallbereitschaft bestehen nicht.

Medizinische Beratungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen im Erstgespräch und nach vorheriger Terminvereinbarung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Anfragen über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Signal o. Ä.) nicht beantwortet.

Hinweise in automatischen Mails / Voicemail beachten bezüglich ggf. Abwesenheit

Wichtig : in Notfällen ist immer die nächstgelegene Klinik zuständig und aufzusuchen , es erfolgt keine Nacht- , Wochenend - und Notbereitschaft ! Im Notfall 112 

10. Haftung

Die Hebamme haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Für die Tätigkeit besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.


11. Wirksamkeit & Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.11.2025 in Kraft. Da es noch unklare Punkte in Bezug auf die Rechtswirksamkeit des neuen Hebammenhilfevertrages gibt , sind Änderungen möglich. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.